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zu Michaels Corydoras Duplicareus - Laich 26.12.2015

Begonnen von Melanie, Januar 19, 2016, 21:25:52

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RalfE

... könnt ihr die Filme denn nicht anschauen, wenn ich sie in Facebook poste ?
Gruß aus Hasselbach
Ralf

Andre

* mit Sternchen markiert= unbewusst getippt, bewusst stehen gelassen!

Intelligenz kann sich dumm stellen, Dummheit braucht das nicht...

"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

Andre

Es kursieren folgende Beiträge in FB:

Liebes Facebook,

Ich erkläre hiermit folgendes: heute 09. Dezember 2015, in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc... nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !

Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Damit bist du unter dem Urheberrecht. Mit diesem Post lässt du Facebook wissen, dass das veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, senden, oder auf irgendeine andere Weise Content aus deinem Profil streng verboten ist. Die oben genannten Artikel sind auch für Arbeitnehmer, Studenten, Agenten und / oder -- anderes Personal im Dienst von Facebook.

Der Inhalt von meinem Profil enthält private Informationen. Die Verletzung von meinem Privatleben wird bestraft unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 1-308 1-308 1-103 und dem Statut von Rom).

Alle Mitglieder sind eingeladen, einen ähnlichen Beitrag zu setzen, oder wenn du willst, kannst du diese Nachricht kopieren und einfügen. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass deine Fotos, sowie die Informationen in deinemProfil verwendet werden dürfen.

(nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen)


Ob dies ebenso rechtsgültig ist wie die AGB von FB weiß ich leider nicht.
Habe dazu auch nicht recherchiert,
weil mich FB nur am A... periversiert...
*grossefliege*
* mit Sternchen markiert= unbewusst getippt, bewusst stehen gelassen!

Intelligenz kann sich dumm stellen, Dummheit braucht das nicht...

"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

janus38

Selten so einen riesen Haufen Bullshit gelesen!!!  *uebel*
Das macht mich was zwischen fassungslos *schrei* und wütend *wut* *wiedumm*

Nur zur gröbsten Orientierung:

       
  • Das Urheberrecht ist im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Hierin ist erklärt, was und wie zu schützen ist, welche Ausnahmen es gibt und was nicht erlaubt ist.
  • Verstöße dagegen regelt dann das Strafgesetzbuch (StGB), da Facebook laut UrhG in seinen AGB freizeichnet, hat die ganze Ausführung zunächst keinen Bezug auf's StGB. Verweise auf einzelne §§ im UrhG könnte man versuchsweise machen, das ABER folgt sogleich...
  • Mit Nutzung von FB stimme ich deren AGB stillschweigend zu, ich muss diese bei Anmeldung sogar aktiv bestätigen. Spätere Ergänzungen und Änderungen sind mitteilungspflichtig, bei weiterer Nutzung gilt aber schlicht die sog. konkludente Zustimmung. Also die stillschweigende Hinnahme eines Sach- oder Rechtsverhalts durch mein aktives, weiteres Handeln.
  • Das AGB steht über Einzelabsprachen, wenn es diese nicht ausdrücklich erlaubt (ein Kunde kann mir in der Bank auch keine von ihm erdachte Überweisungsbestimmung auf den Vordruck kritzeln und davon ausgehen, dass wir das dann übernehmen: "Überweisung erst, wenn Gehalt da ist". Die Überweisung läuft nach AGB baldmöglichst in den Buchungsverkehr, wenn keine Deckung, dann keine Zahlung. Mitteilungen schicken wir dann nach Hause im Sinne "keine Ausführung mangels Deckung")
  • Diesbezügliche Rechtsverfahren kenne ich zur Genüge, heutzutage kann man davon ausgehen, dass nahezu alle AGB "wasserdicht" sind. Da sitzen genug Anwaltskanzleien und Sozietäten an solchen komplexen Machwerken, dass man als Einzelperson da keine reelle Chance auf Widerspruch oder Änderung hat. Im Zweifel bleibt nur die Kündigung (in hiesigem Beispiel des FB Accounts).
  • Nötigenfalls hilft hier die "Salvatorische Klausel", kein Hütchenspieler, sondern eine Formulierung in den AGB, dass, wenn ein Teil strittig, unsicher oder unwirksam ist, der Rest hiervon dennoch nicht betroffen sei. Mit fehlenden salvatorischen Klauseln konnte man vor einigen Jahrzehnten noch fett Kohle machen, leider vor meiner Zeit. MAn erklärte dann anhand einer Klausel die gesamten AGB für unwirksam und diktierte seine eigenen Vertragsannahmen. Köstlich!  ;D
  • Verstöße gegen das UrhG (und damit deren Ahndung nach StGB) sind sogenannte "Antragsdelikte": Eine Verfolgung wird seitens der Staatsanwaltschaft (StA) nur vorgenommen, wenn ein möglicher Rechteinhaber Anzeige erstattet. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass im Allgemeinen kein ausreichendes, öffentliches Verfolgungsinteresse besteht. Diese Lücke füllen dann die Massen-Abmahnanwälte mit höchst fragwürdigen Methoden!
  • Heißt für den Bullshit: Er kann keine Klausel unter seine Posts setzen, da die AGB von Facebook in dem Augenblick schon übergeordnet wirken, wenn er die Seite auch nur öffnet.
Wenn ich da manchmal den dollsten Käse an Ebay-Klauseln lese, bekomme ich auch das Grauen. "Gekauft wie gesehen" oder "Zahlung: Ebay ich, Versand du" (erstere ist rechtlich unwirksam und die zweite ist die klare AGB-Vorgabe bei Ebay selbst. Alles andere ist ein Verstoß gegen die Richtlinien und wird geahndet).
Von Welsen ver(b)arscht, vom Regenbogen gefischt...

www.deppenapostroph.info