Aquarianertreff Limburg

Wissensdatenbank => Wissenswertes => Thema gestartet von: Faunus Natura am Oktober 24, 2014, 19:46:57

Titel: Wasserschaden durch Aquarien
Beitrag von: Faunus Natura am Oktober 24, 2014, 19:46:57
Hallo!

Wie habt ihr Euch denn gegen Wasserschäden bei Aquarienbrüchen versichert?
Titel: Antw:Wasserschaden durch Aquarien
Beitrag von: Andre am Oktober 24, 2014, 20:13:12
Ich habe nur altes gebrauchtes und geflicktes, da lohnt sich eine Versicherung nicht, dafür zahlt sie nicht.
soviel zur Aquarienversicherung...

Beich Schaden durch Aquarien:
Soll die Gebäudeversicherung (vom Vermieter oder Eigentümer) ist erste Anlaufstelle, wenn möglich zuvor genau der Vers. Umfang absprechen.

In meinem Fall: Sollte die Gebäudeversicherung vom Vermieter nicht zahlen, dann den Schaden der Haftpflichtversicherung melden...
soweit mein Versicherungsmann...

Wollen wir hoffen dass dies nie der Fall sein wird und die Aquarien nur bei eBay auslaufen.  ;D
Titel: Antw:Wasserschaden durch Aquarien
Beitrag von: janus38 am Oktober 24, 2014, 20:38:39
Hi, kommt auf die Konstellation der Wohnung an:


- Hausratversicherung deckt alle Eigenschäden, was "bei einem Umzug üblicherweise mitgenommen wird". Wichtig: Glasbruch mit drin? Auch hier ggf. aufpreispflichtig: AQ! Schriftlich bestätigen lassen. Auch berücksichtigen, dass viele AQ auch rapide den Hausrat im Durchschnitt verteuern können (da Neuwert/Wiederbeschaffungswert!)


- Privathaftpflicht deckt Schäden, die ich fremdem Eigentum zufüge. Beispiel Mietwohnung. Wichtig hier: "Allmählichkeitsschäden" sind i.d.R. nicht versichert! Das sind Schäden durch allmählich einwirkende Umstände, z.B. Kondenswasser, Schwitzwasser (und daraus resultierender Schimmelbefall!), Fliesenbruch, Schäden am Gebäude (Statik).


- Wohngebäudeversicherung: Für "Eigenheimer", hier auch explizit AQ einschließen und schriftlich bestätigen lassen. Pendant zur Privathaftpflicht.


Generell zu beachten:

- Dazu noch eine Rechtschutzversicherung kann nicht schaden! (Ist aber die teuerste Versicherung von allen)
- In Vertragswerk genau prüfen, ob Wasserschäden aus AQ versichert sind. Dabei handelt es sich um "Brauchwasserschäden", nicht um "Wasser-" oder "Trinkwasserschäden", ebensowenig Leitungsschäden!! Wichtig ist die Klausel des "bestimmungswidrigen Austritts" von Wasser.
- Becken sollten < 10 Jahre alt sein und für einen Laien ohne erkennbare Schäden, die einen Wasseraustritt vermuten lassen können (Risse, Splitter, Silikondefekte, hartes Silikon). Ansonsten zahlt sie im Leistungsfall nicht.
- Bei Anschaffung größerer Becken stets nach einer Garantieverlängerung fragen (5 Jahre, 10 Jahre...). Im Falle eines Schadens fällt es so leichter, die "gebotene Sorgfalt" plausibel darzulegen, die beim Betrieb großer Becken geboten ist. Läßt man die nicht walten, dann kann auch hier eine Leistungskürzung oder Totalverweigerung vom Versicherer versucht werden.
- Daher sind gebrauchte Becken sehr problematisch, weil man keine Angaben zu Alter und Aufstellbedingungen machen kann. Das zerreißt einem ein Gutachter in der Luft, was teure Gegengutachten provoziert.
- Ausreichende Deckung beachten! Bei Austritt von mehr als 300 Litern kann man schon gute fünfstellige Schäden am Gebäude verursachen, je nachdem wo das AQ steht. Je nach Bauart auch deutlich höhere bis hin zum wirtschaftlichen Ruin des Gebäudes (Verkehrswert < Schadenswert, quasi ein "feuchter Abriss).


Gibt bestimmt noch mehr, aber das reicht bestimmt erst mal.


Wenn Fragen zu Euren Versicherungen sind, können wir die gerne im Detail anschauen. Einfach anmailen.